| Die beiden 
                  wichtigsten Links für wirklich aktuelle Info:http://www.kuenstlersozialkasse.de und Deutsche Rentenversicherung
 
                  
                    
                      | Hier der nicht mehr ganz aktuelle Stand, ein 
                          paar Fakten und Zahlen.(dieser Kommentar datiert aus dem Jahr 
                          2002):
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                    | Bis zum 30. September 
                        2001 konnten sich selbständige Dozenten unter bestimmten Voraussetzungen von der 
                        Versicherungspflicht dauerhaft befreien lassen.(Ich habe den Antrag 
                        gestellt; ich bin also von der Versicherungspflicht befreit, Anm. KDR Juni 
                        2002)
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                    |  |  Die Künstlersozialkasse stellt von sich aus fest, ob eine 
                  Versicherungspflicht besteht. Im positiven Fall meldet man am Ende eines Jahres 
                  das zu erwartende Einkommen des kommenden Kalenderjahres. Dann legt die KSK die 
                  Beitragshöhe für Kranken- und Rentenversicherung fest. Das sind für den 
                  Versicherten die jeweils halben Sätze auf das erwartete Netto-Einkommen, die 
                  andere Hälfte (sozusagen der Arbeitgeber-Anteil) wird von der KSK übernommen und 
                  über die Verlage, VG Wort usw. finanziert. Auch die Bundesanstalt 
                  für Angestellte stellt von sich aus fest, ob eine Versicherungspflicht 
                  besteht oder nicht. Das Gesetz, nach dem selbständige Dozenten pflichtversichert 
                  sind (gilt nur für die Rentenversicherung!), stammt aus dem Jahre 1920 und war 
                  Jahrzehnte lang vergessen, bis jemand auf die geniale Idee kam, dass man so die 
                  Rentenkasse auffüllen konnte. Hier zahlt der Versicherungspflichtige den vollen 
                  Rentensatz (derzeit knapp 20%) auf das Brutto-Einkommen. Selbständige Dozenten 
                  sind nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung(spflicht). Ein Beispiel: Nehmen 
                  wir an, ein in der KSK kranken- und rentenversicherter Künstler verdient 
                  nebenbei als selbständiger Dozent 750 Euro im Monat. Davon bleiben ihm nach 
                  Abzug von Einkommenssteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag gut 400 Euro. 
                  Stellt nun die KSK fest, dass keine Versicherungspflicht besteht (weil die 
                  Nebeneinnahmen zu hoch sind), die BFA dagegen ihren Beitrag zur 
                  Rentenversicherung einzieht, der Betroffene zudem eine private 
                  Krankenversicherung abschließen muss, blieben von den 750 Euro schon nichts mehr 
                  übrig. Selbst wenn die BFA auf den Regelsatz verzichtet und statt dessen knapp 
                  20 % vom Brutto-Einkommen zur Rentenversicherung einzieht, bleibt nicht genug 
                  übrig, um Einkommens-, Kirchensteuer und Solidaritätsbeitrag zu 
                  zahlen. Noch ein Beispiel: Nehmen wir an, ein selbständiger Dozent verdient durchschnittlich 2.500 Euro im 
                  Monat. Dafür muss er/sie verdammt viel rödeln, denn in den Ferienmonaten (April, 
                  Juni, Juli August, Oktober, Dezember) reduzieren sich die Einnahmen teilweise 
                  bis auf Null. Er zahlt 19,3 % in die Rentenkasse (Pflicht), mindestens 11% 
                  Krankenkasse, rund 40 % Einkommenssteuer (je nach Steuerklasse), Kirchensteuer, 
                  Solidaritätszuschlag. Damit ist er bei über 70 % Abgaben. Das heißt, von seinen 
                  2.500 bleiben ihm nicht einmal 750 Euro. Davon wird er wahrscheinlich ein Auto 
                  unterhalten müssen, da er/sie an verschiedenen Bildungseinrichtungen zu sehr 
                  unterschiedlichen Zeiten eingesetzt wird. Nach betriebswirtschaftlichen 
                  Überlegungen müsste man eigentlich den Schluss ziehen, statt abends noch an der 
                  VHS zu unterrichten, wäre es sinnvoller, morgens zur Arge zu gehen und 
                  abends in die Kneipe. Die Chance, in eine ausweglose Schuldenfalle zu geraten, 
                  wäre jedenfalls geringer. Mehr hier zur Schriftstellerei als Beruf |