| Der Kerngedanke des Künstlergemeinschaftsrechts:
 Begreift
            man die gesamte Künstlerschaft als ein von Generation zu Generation
            vererbtes Unternehmen, ist dieser Betrieb durchaus finanziell
            imstande, sich selbst zu tragen, zu erhalten - sofern ein
            angemessener Teil des erwirtschafteten Gewinns in Forschung und
            Entwicklung reinvestiert wird.  |  | Generationenvertrag
 Man
stelle sich vor: Heute lebende und schaffende Künstler erfahren
Unterstützung aus den Gewinnen, die bei der Verwertung gemeinfreier
Werke entstehen, was üblicherweise 70 Jahre nach dem Tode der Künstlerin,
des Künstlers der Fall ist. Durch diesebesondere
            Form des Generationenvertrages
 könnte
            sichergestellt werden, dass heute, unter für die Schaffenden
            humanen Arbeitsbedingungen, Werke entstehen, die nachfolgenden
            Generationen sowohl den Kunst- und Kulturgenuss ermöglichen, als
            auch die dann lebenden Kreativen zu unterstützen.
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          |  | Vom 20. bis 25. Mai
            2001  war ich zusammen
            mit 16 Kolleginnen  und Kollegen (IG Medien, resp. ver.di)
            verschiedener Sparten in
            Hörste zusammen, um über das Künstlergemeinschaftsrecht (KGR)
            mich zu informieren, auszutauschen, das Thema mit öffentlicher
            Wirkung künstlerisch wie sachlich-informativ darzustellen.  Eine
            unglaublich fruchtbare Atmosphäre herrschte im Teutoburger Wald bei
            herrlichstem Maienwetter. Es wurde diskutiert und dargestellt,
            fotografiert, gefilmt und musiziert, Recherche betrieben und eine
            Resolution verfasst, ein Webauftritt gestaltet, ein aus
            ver.di-Prospekten gebastelter Würfel in einer nahegelegenen
            Sandgrube arrangiert, Comics ge- und digital aufgezeichnet. Erstellt
            wurden Materialien für eine Website, einen Prospekt, eine
            Filmdokumentation, eine CD und ein Konzept für weitere Aktionen
            für das KGR.
 Klaus-Dieter Regenbrecht, Hörste 24.5.2001
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